Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Förderrichtlinie für die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Kraft. Die Richtlinie des BAFA gewährt den mittelständischen Unternehmen mehr Beratungen und mehr Zuschüsse als zuletzt. Nutzen Sie Fördermittel für die QM-Beratung. Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Förderrichtlinie 2023 bis 2026
- Höhe der Förderungen pro Beratung
- Konzeptionelle Beratung wird gefördert
- Wer wird gefördert?
- Junge Unternehmen im Mittelstand
- Kommt Ihnen das bekannt vor? Typische Situation im Qualitätsmanagement
- Meine Erfahrung zu geförderten QM-Beratungen
- Wie läuft eine Beratung ab – mit oder ohne Förderung?
- Wann ist der ideale Zeitpunkt für die Antragstellung?
- Wann nehmen Sie Kontakt zum Beratungsunternehmen auf?
- Verwendungsnachweise hochladen
- Haben Sie Fragen zu geförderter QM-Beratung?
Förderrichtlinie 2023 bis 2026
Das aktuelle Programm gilt für den Zeitraum von vier Jahren, nämlich seit dem 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026. Insgesamt kann ein mittelständisches Unternehmen in diesem Zeitraum
- fünf Beratungen
- maximal zwei Beratungen pro Jahr
in Anspruch nehmen. Es gilt das Datum der Antragstellung.
Eine Differenzierung von KMU wie beim letzten Förderprogramm gibt es nicht mehr, lediglich junge Unternehmen (weniger als ein Jahr seit Gründung) müssen noch eine besondere Anforderung erfüllen.
Bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern wird nur die Beratung bei Einführung oder Anpassung von Qualitätssicherungssystemen gefördert.
Die Grundsätze des ESF Plus müssen formell anerkannt werden. Dementsprechend müssen Beratungsberichte weitere formelle Anforderungen berücksichtigen.
Höhe der Förderungen pro Beratung
Der Fördertopf ist größer geworden. Die Bemessungsgrundlage ist auf 3.500 Euro angestiegen, was zunächst nicht so üppig klingt (bisher 3.000 Euro). Beachten Sie jedoch, dass diese Bemessungsgrenze für jede einzelne Beratung gilt.
Gefördert werden je nach Standort der Betriebsstätte zwischen 50 und 80 Prozent, das sind demnach 1.750 bis 2.800 Euro. Wenn Sie insgesamt fünf konzeptionelle Beratungsprojekte gefördert bekommen, liegt der Zuschuss bei insgesamt 8.750 bis 14.000 Euro. Nicht vergessen: Es ist ein Zuschuss! Mindestens die gleiche Summe muss also noch einmal selbst getragen werden. Die Beratungsdauer ist mit Monaten, in denen 40 Stunden (5 Tage) Beratung erbracht werden dürfen, befristet.
Wie hoch ist die Förderung in Ihrer Region?
Region | Kosten | Fördersatz | Zuschuss |
– Alte Bundesländer (ohne die Regionen Lüneburg und Trier) – Land Berlin – Region Leipzig | 3.500 € | 50 % | 1.750 € |
– Neue Bundesländer (ohne Land Berlin und Region Leipzig) – Region Lüneburg – Region Trier | 3.500 € | 80 % | 2.800 € |
Konzeptionelle Beratung wird gefördert
Das Ziel der Förderung ist es, einen Mehrwert für das Unternehmen im Sinne der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Daher können die Beratungsinhalte sehr vielfältig sein und richten sich nach dem Bedarf des Unternehmens. Förderfähig sind Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung, die
- wirtschaftlich,
- finanziell,
- personell oder
- organisatorisch sind.
Es ist also eine Beratung im Marketing genauso möglich wie zu Recruiting oder Prozessmanagement. Da Sie insgesamt fünfmal Fördermittel beantragen dürfen, sind mehrere Schwerpunkte möglich.
Wer wird gefördert?
Sie sind berechtigt, Fördermittel zu beantragen, wenn Sie ein mittelständisches Unternehmen (KMU) sind. Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie
- rechtlich selbstständig im gewerblichen Wirtschaftsbereich oder einem der freien Berufe sind,
- den Betrieb oder die Betriebsstätte in Deutschland führen,
- bis max. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen,
- weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz haben oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro überschreiten.
Bei den Beschäftigten zählt die Summe der Vollzeitstellen.
Junge Unternehmen im Mittelstand
Unternehmen, die innerhalb ihres ersten Jahres seit der Gründung Fördermittel beantragen möchten, stellen eine Besonderheit dar. Schauen Sie in den Kalender, bevor Sie einen Antrag stellen. Wenn das Unternehmen jünger als ein Jahr ist, müssen Sie vor Antragstellung ein sogenanntes Regionalpartnergespräch führen. Zu diesem Gespräch erhalten Sie vom Regionalpartner einen Nachweis, den Sie vorlegen müssen. Sollten Sie das versäumen, wird kein Zuschuss gewährt. Sie haben komfortable drei Monate Zeit, dieses Gespräch wahrzunehmen, bevor Sie den Antrag stellen.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Typische Situation im Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement berührt Ihre Struktur und Prozesse im Unternehmen. Die Anlässe für eine Beratung sind aus meiner Erfahrung vielfältig:
- Der Klassiker: Einführung eines QM-Systems und Vorbereitung auf eine Zertifizierung
- Personelle Veränderung: QM-Wissen ist nicht mehr im Unternehmen
- Abweichungen im Zertifizierungsaudit erfordern Beratung
- Unternehmensentwicklung verursacht eine größere Veränderung des QM-Systems
- Normenrevisionen und weitere Anforderungen erzwingen Veränderungen des QM-Systems
- Prozessmanagement: Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Prozesse und Schnittstellen auf den Prüfstand
Meine Erfahrung zu geförderten QM-Beratungen
Als Beraterin bin ich seit 2016 für das Förderprogramm zu Unternehmensberatung im Mittelstand gelistet. Dementsprechend habe ich eine ID und unterstütze meine Kunden sehr gerne darin, einen Antrag zu stellen.
Alle zwei Jahre möchte das BAFA meine Unterlagen und Erklärung der Beratereigenschaft aktualisiert sehen. Natürlich komme ich dieser Anforderung nach. Außerdem gehört es zu meinen Aufgaben im Rahmen des Beraterprojekts, einen abschließenden Beraterbericht zu verfassen. Dieser muss bestimmte Formalitäten erfüllen und das Beratungsprojekt darstellen. Wenn Sie möchten, können Sie mir eine Vollmacht ausstellen, sodass ich in Ihrem Namen mit der Leitstelle Kontakt aufnehmen darf. Das würde ich zum Beispiel dann tun, wenn Nachfragen der Leitstelle zu Verwendungsnachweisen oder dem Beraterbericht geklärt werden müssen.
Wie läuft eine Beratung ab – mit oder ohne Förderung?
Der wesentliche Unterschied zwischen „mit“ oder „ohne“ Förderung besteht im Beraterbericht. Aber der Reihe nach.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Beraterin für Qualitätsmanagementsysteme sind, fragen Sie gerne bei mir an. Ich nehme regelmäßig neue Projekte an. Grundsätzlich bin ich deutschlandweit aktiv und begrüße es, wenn Sie außerdem Online-Meetings für Beratung einbinden. Wir vereinbaren ein Termin zum Kennenlernen und spätestens beim ersten Gespräch komme ich auf das Thema Förderung zurück.
Nachdem wir Ihr Anliegen und die Rahmenbedingungen geklärt haben, beginnt meine Arbeit in der Regel mit einer Analyse vor Ort. Wenn Sie Fördermittel beantragen möchten, muss dies zwingend davor geschehen sein.
Meine Situationsanalyse führt zu sogenannten Handlungsempfehlungen. Das sind meine Vorschläge, wie Sie eine Lösung angehen könnten. Die Empfehlung bespreche ich mit Ihnen und wir finden eine für Sie passende Vorgehensweise.
Der Umfang meiner Beratung hängt grundsätzlich von Ihrem Projekt und dem vorhandenen Know-how ab. Wenn es sich um ein gefördertes Projekt handelt, erstelle ich zum Abschluss einen Beraterbericht, den Sie als Teil der Verwendungsnachweise an die Leitstelle hochladen.
Wann ist der ideale Zeitpunkt für die Antragstellung?
Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Antwort – und ab dann läuft die Beratungszeit von maximal sechs Monaten. Wenn Sie das Zeitfenster also „aus Versehen“ starten, verschenken Sie wertvolle Zeit und Geld.
Wann nehmen Sie Kontakt zum Beratungsunternehmen auf?
Sie können jederzeit Kontakt aufnehmen und Gespräche führen, nur die Beratung darf nicht vor dem offiziellen „Go“ der Leitstelle beginnen. Daher gehen Sie am besten folgendermaßen vor.
Klären Sie vor Beratungsbeginn Ihr Anliegen
Kontaktieren Sie einen Berater oder eine Beraterin Ihrer Wahl. Vorgespräche gehören zum Kennenlernen dazu.
Inzwischen sind Onlinemeetings zu diesem Zweck an der Tagesordnung. Eine QM-Beratung ist online sehr gut möglich, sollte aber unbedingt mit Besuchen vor Ort kombiniert werden. In der Regel kann ich recht gut einschätzen, ob das Beratungsprojekt inhaltlich förderfähig ist. Allerdings kann ich nicht versprechen, dass Sie einen Zuschuss erhalten. Die Prüfung Ihrer Angaben obliegt der Leitstelle.
Klären Sie Ihre Berechtigung mit der Leitstelle
Wenn Ihre Unternehmenskonstellation etwas komplizierter ist, zum Beispiel aus Verbundunternehmen besteht, dann ist es ratsam, sich vorab zu informieren. Ich kann zwar vieles aus Erfahrung einschätzen, wirklich fachkundig für die Rahmenbedingungen sind die Leitstellen. Rufen Sie dort an. Das BAFA kann während des Förderungszeitraums des Programms die Rahmenbedingungen im Detail verändern. Darüber werden die Leitstellen im Detail informiert. Klären Sie das bitte per E-Mail oder telefonisch.
Antrag bei der Leitstelle stellen
Wenn notwendige Details geklärt sind, folgt der Antrag: Rufen Sie die Seite „Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung“ der BAFA auf. Achten Sie darauf, korrekte Angaben zu Ihrem Unternehmen und der geschäftsführenden Person zu machen. Besonders die Kontaktdaten müssen stimmen – allen voran die Mailadresse. Beim Antrag gibt es die Pflichtfelder (Abbildung 1), eine Leitstelle auszuwählen und die Beraterin oder den Berater anzugeben. Alle Leitstellen sind überregional tätig. Sie können also die Leitstelle aufrufen, die Ihnen schon vertraut ist oder folgen einer Empfehlung.
Bei Bedarf unterstütze ich Sie in diesem Ablauf sehr gerne. Meine BAFA-ID erhalten Sie von mir persönlich.
Verwendungsnachweise hochladen
Wenn die sechsmonatige Beratungsphase endet, ist es an der Zeit, die Verwendungsnachweise hochzuladen.
Zu den Nachweisen gehören:
- Beraterbericht inklusive Zustimmung zu bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus mit eigenhändigen Unterschriften von Ihnen und mir,
- Beraterrechnungen und Kontoauszüge, die deren Bezahlung belegen,
- Bestätigungsschreiben der Regionalpartner bei jungen Unternehmen,
- EU-KMU- und De-minimis-Erklärung,
- Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der EU.
Teilweise sind die Nachweise formgebunden. Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen vollständig hochzuladen. Wenn etwas fehlt, kann das zur Ablehnung führen.
Haben Sie Fragen zu geförderter QM-Beratung?
Die wichtigste Botschaft lässt sich so zusammenfassen: Mittelständische Unternehmen können Beratung bezuschussen lassen, indem sie auf die Fördermittel der BAFA zurückgreifen. Die formellen Anforderungen sind zwar mehr geworden, sind jedoch im Wesentlichen durch Ihre Beraterin oder Ihren Berater vorzubereiten. Ihre Möglichkeiten, gefördert zu werden, sind im Vergleich zu Programmen der letzten Jahre gestiegen. Die Chance sollten Sie nutzen.
Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne unter Telefon 02473-9377875 oder per E-Mail info@eMeurer.com.
Hallo Frau Meurer,
gute Zusammenfassung zum Förderprogramm der BAFA.
Ich persönlich sage ja immer – nicht genutzte Fördermittel sind verschenktes Geld.
Viele Grüße
Michael Thode
Hallo Fau Meurer,
ich verfolge Ihren Blog schon länger und bin ein Fan von Ihren Ausführungen.
Der Nutzer hat hier immer kompakte und wertvolle Hinweise auf die entsprechenden
Themen.
Danke auch für Ihren Beitrag zur BAFA-Förderung. Der Hinweis das auch bereits zertifizierte
Unternehmen eine Förderung beantragen können, fand ich dabei sehr hilfreich.
Viele Grüße.
Markus Achatz
Vielen Dank, Herr Achatz!
Super zusammengestellt!
Viele Grüße
Almut Strathe
Danke!