Fördermittel im Qualitätsmanagement

Beratung wird gefördert, Zertifizierung nicht
Zu verschiedenen Zeitpunkten kann im Rahmen eines Qualitätsmanagement-Systems Beratung notwendig und sinnvoll sein. In der Regel ist das beim Aufbau der Fall. Aber auch bei bestehenden QM-Systemen ist eine Beratung sinnvoll, wenn zum Beispiel ein Personalwechsel in der Zuständigkeit für das Managementsystem vorgenommen wird. Sehr oft ist dies mit einer Umstrukturierung des QM-Systems verbunden. Diese Beratungsleistung wird gefördert. Die Kosten für die Zertifizierung sind nicht zuschussfähig!
Wie funktioniert die Förderung?
Im Grunde ist es recht einfach. Sie können sogar via Online-Portal BAFA den Antrag stellen. Beachten Sie bitte, dass Berater nicht als Antragsteller in Erscheinung treten können. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden. Sobald Sie vom BAFA das Schreiben zur Inaussichtstellung erhalten, geht daraus der Beginn der Maßnahme deutlich hervor. In der Vergangenheit war dies wohl nicht eindeutig formuliert, aber das BAFA gelobt hier inzwischen Besserung. Tipp: Legen Sie beim Antrag das Angebot Ihres Beraters vor, so dass Kosten ersichtlich werden.
Legen Sie nach erfolgter Beratung folgende Nachweise vor:
- Bericht über Beratungsleistung
- Inhaltsverzeichnis des QM-Handbuchs
- Auszüge aus der Dokumentation (z.B. Organigramm, Erklärung der Inkraftsetzung des QM-Systems oder weitere aussagekräftige und individuelle Dokumente [keine Mustertexte!])
- Rechnung des Beraters
Gewährte Förderung
Die Höhe der Förderung ist unterschiedlich je nach Region und je nachdem, ob das geförderte Unternehmen ein Jung- oder Bestandsunternehmen (ab 3. Jahr nach Gründung) ist. Der Fördersatz liegt zwischen 50 % und 80 % bzw. zwischen 1.500 € und 3.200 €. Bitte erkundigen Sie sich hierzu auf den Seiten der BAFA.
Bestandsunternehmen können maximal 5 Beratungstage (à 8 Stunden) ansetzen. Genaue Informationen erhalten Sie im „Merkblatt Beratung und Beratungsbericht„.
Damit Sie nicht zu lange auf Zuschüsse warten müssen, beachten Sie bitte die Angaben des „Merkblattes zur Zahlung und dem Zahlungsnachweis„. Zum 02.04.2019 wurde die Rahmenrichtlinie für Neuanträge geändert. Demnach muss der Antragsteller die gesamten Beratungskosten überwiesen haben und einen Nachweis darüber erbringen (siehe Bundesanzeiger BAnz AT 01.04.2019 B2, Punkt 1a). Wer vor dem 02.04.2019 seinen Antrag gestellt hat, ist laut Mitteilung des Referats 413 – Beratungsförderung – der BAFA nicht von dieser Änderung betroffen.
Bericht über Beratung
Berichte müssen Sie nicht selbst schreiben – das gehört zur Beraterleistung. Somit trägt Ihr Berater zum Gelingen der Förderung bei. In Förderfällen meiner Kunden habe ich die Berichte nach einem internen oder Delta-Audits bzw. Beratung geschrieben und zur Verfügung gestellt. Aus diesem Bericht muss hervorgehen:
- Situation des Unternehmens (warum Förderung?)
- Analyse der Situation
- Handlungsempfehlungen aufgrund der Analyse
Welchen Berater sollen Sie nehmen?
Kurze Antwort: einen seriösen. Ich habe leider schon Fälle erlebt, in denen Berater das Förderprogramm zu ihren eigenen Gunsten ausgenutzt haben, dem Unternehmen dadurch aber keinen Mehrwert geschaffen haben. Das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.
Das BAFA gibt Hinweise für KMU zur Beraterauswahl in folgender PDF-Datei. Bei der BAFA registrierte Berater müssen dort ihr Handbuch hinterlegen und eine Selbstauskunft erteilen.
Delta-Audits plus – förderfähig
Das Delta-Audits plus ist förderfähig. Elke Meurer (BAFA-ID: 146679) ist unabhängige Auditorin und auditiert nicht im Namen einer Zertifizierungsgesellschaft. Das „plus“ steht für Beratung. Im Rahmen dieses Delta-Audits werden also nicht nur die „Lücken“ (GAP-Audit) der gelebten Realität im Vergleich zur Norm ISO 9001:2015 gefunden, sondern Sie erhalten auch Beratungsleistung wie Sie mit den Erkenntnissen weiterhin umgehen. Selbstverständlich erhalten Sie zum Abschluss einen Bericht, den Sie bei der BAFA einreichen können.
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